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Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist das Steuerrecht in der Insolvenz.

Es ist gesetzlich gewollt, dass ein Unternehmen, welches im Zeitverlauf zahlungsunfähig ist - d. h. Unfähigkeit, auf Dauer die fälligen Verbindlichkeiten begleichen zu können - nicht zu zerschlagen ist, sondern vielmehr der Gesetzgeber das Apostulat gibt: Sanierung geht vor Zerschlagung

Dabei ist primär die Sanierungswürdigkeit und Sanierungsfähigkeit des Unternehmens durch die rechts- und steuerberatenden Berufe festzustellen.

Im Insolvenzverfahren treffen Insolvenzrecht und Steuerrecht zusammen. Dabei gilt der Grundsatz, dass auch die Steuerforderungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur nach den Regeln der Insolvenzordnung durchgesetzt werden können. Hieraus ergibt sich der Grundsatz, dass das Insolvenzrecht dem Steuerrecht vorgeht. Nur ausnahmsweise gehen die Bestimmungen des Steuerrechts denen des Insolvenzrechts vor. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.
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