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Steuerkanzlei Hiltrud Weth-Bauer |
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Zu den Rechtsberatungsbefugnissen von Steuerberatern ist folgendes entschieden:
Gestaltungsberatung:
- Darlegung der zivilrechtlichen Grundlagen, wenn sie zur steuerlichen Gestaltungsberatung notwendig ist.
- Lieferung von Tatsachenmaterial und Einschätzungen zum wirtschaftlichen Stand des Mandanten
- Den Zahlungsverkehr regelnde Treuhandabrede
- Belehrung über die zivilrechtlichen Folgen einer aus steuerlicher Sicht günstigen Gestaltung
- Steuerliche Überprüfung von Ausbildungs und Arbeitsverträgen mit nahen Angehörigen wegen sich wandelnder Anforderungen der Finanzrechtssprechung
- Schiedsrichtertätigkeit
- Tätigkeit als Zwangsverwalter, Insolvenzverwalter, Nachlasspfleger
- Steuerberatertätigkeit gem. §§ 33, 57 StBerG
- Wirtschaftliche Beratung
Vertragsgestaltung
- Darlegung des gewünschten steuerlichen oder wirtschaftlichen Erfolges als wesentliche Vorgabe für den Inhalt gesellschaftsrechtlicher Beschlüsse
- Abfassen einzelner Vertragsbestimmungen, die steuerlich von besonderer Bedeutung sind
- Fertigen von Rohentwürfen zur Weiterleitung an einen Rechtsanwalt
- Ganz besonders ist auf die Vertragsgestaltung hinzuweisen hinsichtlich Umwandlungsverträge/Gesellschaftsverträge im Zusammenhang mit Umwandlungen
- Kaufverträge über Gewerbebetrieb im Zusammenhang mit Unternehmensbewertungen und -beratungen über die Ermittlung von Kaufpreisen
- Vergleichsverhandlungen in Sanierungsfällen
Vertretung
- Rein steuerliche Vertretung des Mandanten, z. B. gegenüber Finanzbehörden, Finanzgerichten oder Abgabeangelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und -gerichten bis zum OVG
- Vertretung des Mandanten im sozialversicherungsrechtlichen Rechtsbehelfsverfahren
- Vertretung des Mandanten vor dem Sozialgericht
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Aktuelles Thema |
1. Zusammenarbeit von Steuerberatern mit Nicht-Berufsträgern 2. Stichtag 01.01.2010 - Mehrwertsteuerpaket tritt in Kraft 3. Geldverkehrsrechnung als wichtiges Instrument des Finanzamtes
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