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Steuerkanzlei Hiltrud Weth-Bauer |
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Das Steuerrecht spielt in der steuerberatenden Tätigkeit sowohl bei der gesellschaftsrechtlichen als auch in der familien- und erbrechtlichen sowie allgemeinen Beratung eine Rolle, ebenso in der Behandlung einzelner spezifischer steuerrechtlicher Fragen. Steuerrechtlich besonders qualifizierte Mitarbeiter bearbeiten den gesamten Bereich der Personen- und Unternehmensbesteuerung unter Berücksichtigung des nationalen und internationalen Steuerrechts.
Die Ausnutzung legitimer Steuervermeidungs- oder Steuerersparnismöglichkeiten, auch unter Anwendung günstiger Bestimmungen im internationalen Doppelbesteuerungsabkommen, ist immer wieder Ziel unserer Beratung.
Neben der Beratunsleistung bieten wir Ihnen die Vertretung vor Finanzbehörden, in Finanzprozessen und in Steuerfahndungssachen an.
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Aktuelles Thema |
1. Zusammenarbeit von Steuerberatern mit Nicht-Berufsträgern 2. Stichtag 01.01.2010 - Mehrwertsteuerpaket tritt in Kraft 3. Geldverkehrsrechnung als wichtiges Instrument des Finanzamtes
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