2.
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz stellt die umfassendste Reform des deutschen Handelsbilanzrechts seit 25 Jahren dar.
Wichtigstes Ziel des Gesetzgebers ist es, das deutsche Bilanzrecht im Vergleich zu den internationalen Rechnungslegungsstandard (IFRS) attraktiver zu gestalten, weil zu befürchten war, dass das deutsche Bilanzrecht nach und nach durch die internationale Rechnungslegung verdrängt würde. Somit wird die Informationsfunktion als Ziel des Jahresabschlusses stärker in den Mittelpunkt gerückt
Die Neuregelungen sind im Grundsatz erstmals anzuwenden für den Jahresabschluss zum 31.12.2010.
Betroffen sind Unternehmen jeder Rechtsform und Größe.
Von besonderer Bedeutung sind für die Praxis die Übergangsvorschriften. In vielen Fällen erfolgt ein zwingender erfolgswirksamer Übergang, so dass das Ergebnis der ersten Bilanz nach den neuen Regeln deutlich beeinflusst sein kann. Teilweise existieren aber auch Übergangswahlrechte, die genutzt werden können.
Aufsatz folgt.
3.
Richtsätze der Finanzverwaltung (Teil 2)
Richtsätze werden in Prozentsätzen des wirtschaftlichen Umsatzes für den Rohgewinn I, Rohgewinn II, für den Halbreingewinn und den Reingewinn ermittelt.
Aufbau der Richtsätze:
Die Richtsätze bestehen aus einem oberen und einem unteren Rahmensatz sowie einem Mittelsatz. Die Rahmensätze tragen den unterschiedlichen Verhältnissen Rechnung. Der Mittelsatz ist das gewogene Mittel aus den Einzelergebnissen der geprüften Betriebe einer Gewerbeklasse.
Der Normalbetrieb weist folgende Merkmale auf:
- Wirtschaftlicher Umsatz
- Waren-/Materialeinsatz
- Löhne und Gehälter
Anwendung der Richtsätze:
- Verprobung
a) Schätzungsverfahren
b) Schätzungsrahmen
c) Schätzung bei Betrieben von Körperschaften.
Die Richtsätze sind ein aktuelles Instrumentarium des Finanzamtes
4.
Das neue Faktorverfahren nach § 39f EStG ab 01.01.2010
- Bisherige Steuerklassenwahl von Eheleuten III / V
- Antrag und Verfahren zum neuen Faktorverfahren
- Empfehlung zu den Steuerklassenwahlmöglichkeiten unter Berücksichtigung des
neuen Faktorverfahrens
. Steuerklassenkombination IV/IV
Das Faktorverfahren nach § 39f EStG ist eine leistungsgerechtere Aufteilung der
Lohnsteuer unter Eheleuten.
Vorteil ist unterjährig, dass ein höherer Nettobetrag im Portemonnaie ist.
5.
Bürgerentlastungsgesetz
Grundsatz:
Ab 2010 kann ein Steuerpflichtiger alle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für sich, seine Kinder und seine Ehepartner als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Dies gilt für gesetzlich und privat Versicherte. Einen Höchstbetrag gibt es nicht.
Ausnahmen:
Nicht abzugsfähig sind jene Beitragsteile, die auf das Krankengeld oder auf Wahlleistungen, die über einen Basisschutz hinausgehen, entfallen. Beitragserstattungen werden gegengerechnet.
Privatversicherte müsse künftig ganz genau rechnen, ob sich eine Beitragsrückerstattung lohnt!
Die oben stehenden Texte sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsprechung machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.